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Christian Huberts, Jahrgang 1982, studierte »Kulturwissenschaften und ästhetische Praxis« an der Universität Hildesheim und arbeitet seit 2009 als kultur- und medienwissenschaftlicher Publizist mit Sitz in Berlin. Sein inhaltlicher Fokus ist die digitale Spielkultur in allen Facetten.
Er tritt regelmäßig als Experte für digitale Spiele bei Kulturveranstaltungen sowie im Rundfunk und Fernsehen auf. Zuletzt hat er unter anderem den Game-Studies-Sammelband »Zwischen|Welten: Atmosphären im Computerspiel« im vwh-Verlag herausgegeben, das »Handbuch Gameskultur« des Deutschen Kulturrats und des Branchenverbands game redaktionell betreut sowie das Berliner Studio waza! Games als Associate Producer bei der Entwicklung der politischen Bildungs-App Konterbunt unterstützt. Für die Stiftung Digitale Spielekultur arbeitete er von März 2020 bis August 2024 unter anderem als Projektmanager für die Initiative »Erinnern mit Games« und als Projektleiter von »Let’s Remember!«. Daneben schreibt er für wissenschaftliche Publikationen, Kulturmagazine sowie Online-Zeitungen diverse Artikel über die Partizipation an virtuellen Welten und die Kultur von Computerspielen.
Mit 40 EUR kann man sich bei ALDI rund 35 Krustenbrote kaufen, rechnet Stefanie Diemand bei Zeit Online vor. Es handelt sich also um einen Geldbetrag, der durchaus darüber entscheiden kann, ob Empfangende von Arbeitslosengeld 2 (kurz: ALG2 oder auch Hartz IV) auf Lebensmittelgutscheine oder Spenden durch die Tafeln angewiesen sind. Geld, für das nicht selten und lange vor dem Sozialgericht gestritten wird:
Die deutschen Sozialgerichte kämpfen seit Jahren gegen einen fast schon sprichwörtlichen Klageberg an. Im Jahr 2013 gab es allein in Berlin fast 43.000 unerledigte Verfahren, in denen es bei mehr als der Hälfte um Ansprüche von Hartz-IV-Empfängern geht. Bis zum Jahr 2016 konnten nur knapp 6.000 Fälle abgearbeitet werden und jedes Jahr kommen neue hinzu. Wenn das Gericht die Altklagen im gleichen Tempo erledigte und keine neuen Verfahren hinzu kämen, dann könnte Berlin in sieben Jahren und einem Monat klagefrei sein.
Da von den Menschen, die gegen das Jobcenter vor Gericht gehen, rund 38% Recht bekommen, kann wohl von Willkür durch das Amt gesprochen werden. Die Rechtslage ist kompliziert, die Bürokratie kaum vernünftig zu handhaben und die Entscheidung über Sanktionen und Förderungen so oft abhängig vom individuellen Ermessen der Sachbearbeitenden. Wer da im Zweifelsfall nicht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe nutzt, verzichtet im Grunde genommen freiwillig auf selbstverständliche Rechtsansprüche.
Diemand illustriert an einem konkreten Fall jedoch auch, wie wenig selbstverständlich diese Ansprüche oft behandelt werden. Mit einem „Das ist schon komisch…" werden dort Aussagen einer Klägerin pauschal in Zweifel gezogen. Statt dem beantragten Teppichboden, schlägt der Richter Hausschuhe gegen kalte Füße vor. Keine völlig neue Rhetorik. Am Ende bekommt die Klägerin dennoch größtenteils Recht. Lösungen für Willkür, Klageflut und ineffiziente Bürokratie lassen jedoch weiterhin auf sich warten.
Quelle: Stefanie Diemand Bild: Stephanie Pilick/dpa zeit.de
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